Gesetzlich Krankenversicherte, die ein neues Hörgerät brauchen, bekommen höhere Zuschüsse von ihrer Krankenkasse. Seit dem 1. November 2013 hat sich der Zuschuss der Kasse beinahe verdoppelt…
Seit 1. November 2013 erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) höhere Zuschüsse für Hörgeräte. Der neue Festbetrag ist dabei fast doppelt so hoch wie der alte. Statt 421,28 Euro erhalten Kassenpatienten nun über 700,00 Euro pro Gerät. Die konkreten Übernahmebeträge variieren bei unterschiedlichen Krankenkassen, fragen Sie uns nach den entsprechenden Beträgen. Werden allerdings zwei Hörgeräte notwendig, gilt ein Abschlag für die zweite Hörhilfe. Sollte das Hörgerät mehr kosten als die Kassen zahlen, müssen Betroffene die Differenz in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Eine vergleichende Anpassung mit mehreren Hörsystemen ist sinnvoll, um den persönlichen Nutzen eines Hörsystems erleben zu können. Mindestens drei Hörsysteme werden zum Vergleich angeboten, eines davon ohne privaten Eigenanteil.